
Eine urkundlich belegte Schenkung Kaiser Heinrichs III an das Bistum Halberstadt aus dem Jahr 1052 umschreibt unter Anderem auch das Gebiet zweier Grafschaften im Harzvorland in dem auch die Westerburg liegt. Ob die Westerburg zu diesem Zeitpunkt bereits existierte, und somit ebenfalls in den Besitz Burchardt I., dem Bischof von Halberstadt gelangte, muss offen bleiben. Durch den Besitzwechsel wurde ein gewisser Graf Bernhard aus dem Hause "von Walbeck", welcher zuvor den Harzgau, den Darlingau als auch den Nordthüringgau verwaltet hatte, nun zum Lehensträger des Halberstädter Bistums. In dieser Funktion folgte ihm sein Sohn Gebhard, nach dessen Tod 1075 erhielt Lothar von Süpplinburg die Grafschaft.
Nach seiner Ernennung zum deutschen Kaiser im Jahr 1125 übertrug Lothar das Halberstädter Lehen im Harzvorland an seinen Verwandten Poppo. Dieser gilt als Stammvater der Grafen zu Blankenburg-Reinstein(Regenstein). Die Söhne Poppos, Siegfried und Konrad, teilten später die väterlichen Besitzungen so, dass Siegfried die Grafschaft Blankenburg erhielt, und Konrad sich den Regenstein als Wohnsitz erwählte, und sich nunmehr Graf von Regenstein nannte.